„Inklusion“ heißt, alle Menschen willkommen zu heißen!
Unsere Gesellschaft ist reich durch die Vielfalt aller Menschen, die in ihr leben. Niemand soll ausgeschlossen werden, alle gehören dazu, alle werden anerkannt und alle können etwas in die Gesellschaft hineintragen.
Teilhabe ist ein Menschenrecht!
Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht behinderter Menschen auf den Genuss des erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit.
Mit Artikel 30 Absatz 1 erkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen an, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen aus Artikel 15 des UN-Sozialpakts und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Darin verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht […] auf Bildung (Artikel 26), und zwar auf eine Bildung, die auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit gerichtet sein muss.
Nach Artikel 27 hat auch jeder ein Recht auf die Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft. Dazu gehört explizit, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Wie kaum eine andere Therapieform verbindet Musiktherapie bei Menschen mit Behinderungen alle genannten Aspekte: das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an (bio-psycho-sozialer Gesundheit), auf Teilhabe am kulturellen Leben und auf Bildung.
Die künstlerischen Disziplinen eigenen sich insbesondere, um Inklusion in der Gesellschaft spürbar werden zu lassen.
In zahlreichen Städten gibt es wegweisende Projekte, wie zum Beispiel das Hannoverische inklusive Soundfestival:
In der mia bieten wir eine individuell angepasste inklusive Instrumentaldidaktik an – falls erforderlich mit speziellen Instrumenten. Unsere Unterrichtsangebote sollen dazu beitragen, Berührungsängste abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen. Wenn Sie Interesse an inklusivem Musikunterricht in Kempten haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.