Derzeit werden die Kosten einer musiktherapeutischen Behandlung von gesetzlichen Krankenkassen regulär nicht übernommen.
Je nach Versicherungsstatus, Krankheitsbild und -ursache kann eine Bezuschussung oder Kostenübernahme z. B. durch private Zusatzversicherungen, Beihilfekassen, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften möglich werden. Auch eine Finanzierung über den Bezirk ist ggf. möglich.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Bitte sprechen Sie uns wegen der Finanzierung von Musiktherapie an. Wir beraten Sie dann gerne.